Seite wählen

Liebe Angehörige und Freunde,
liebe Betreuerinnen und Betreuer,

angemeldete Besuche sind in unseren Wohngruppen und Häusern weiterhin möglich für Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G-Regeln).

Zudem ist in der niedersächsische „Coronaverordnung“ festgelegt, dass alle Besucherinnen und Besucher einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, bevor sie unsere Einrichtung betreten.

Den notwendigen Test vor einem Besuch können Sie kostenlos in einem Testzentrum oder in einer Apotheke vornehmen lassen.
Eine Übersicht der Testzentren finden Sie hier: Landkreis Celle, Landkreis Heidekreis.

Aufgrund der aktuellen Warnstuffe ist eine medizinische Nasenbedeckung nicht mehr ausreichend, so dass Sie uns bitte mit FFP-2-Maske besuchen.

Vielen Dank, dass Sie dazu beitragen, dass keine Infektionen in unsere Einrichtung getragen werden.

Welche Allgemeinen Regelungen im Land Niedersachsen inzidenzabhängig gelten, finden Sie hier in leichter Sprache.

Fragen zu unseren Coronaschutzmaßnahmen beantwortet Ihnen:

Jörn Fangmann
Leiter Krisenstab Covid-19
im Auftrag des Vorstandes der Lobetalarbeit e.V.

Telefon: 05141 – 401 249

Informationen des Landes Niedersachsen über „Zugang für Besuche“

Cookie Consent mit Real Cookie Banner