Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die Missstände und Fehlverhalten melden. Hier geht es insbesondere um Verstöße gegen Rechtsnormen auf EU-Ebene oder aber auch gegen interne Richtlinien und Compliance-Grundsätze.
Den Gesetzestext können Sie hier einsehen: (Link) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html
Interne Meldestelle
Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstöße können über unsere interne Meldestelle abgegeben werden. Diese ist ein Hinweisgeberportal, dass durch den Dienstleister Althammer & Kill GmbH & Co. KG bereitgestellt wird und auch die Ombudsperson stellt, die eingehende Hinweise sichtet, prüft und unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen bearbeitet:
Externe Meldestelle
Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html