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Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Personen, die Missstände und Fehlverhalten melden. Hier geht es insbesondere um Verstöße gegen Rechtsnormen auf EU-Ebene oder aber auch gegen interne Richtlinien und Compliance-Grundsätze.

Den Gesetzestext können Sie hier einsehen: (Link) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html

Interne Meldestelle

Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstöße können über unsere interne Meldestelle abgegeben werden. Diese ist ein Hinweisgeberportal, dass durch den Dienstleister Althammer & Kill GmbH & Co. KG bereitgestellt wird und auch die Ombudsperson stellt, die eingehende Hinweise sichtet, prüft und unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen bearbeitet:

Hinweisgeberportal

Externe Meldestelle

Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

 

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